1. Geltung der AGB
Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB´s des
Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des
Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und
Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt,
oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch
für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für
die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde
liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des
Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der
Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung
zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere
Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder
erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu
erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht
nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst
auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln,
an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des
Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit
ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für
eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in
Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung
der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die
sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften
wir nicht.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten
und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko
der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich
mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber
etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen,
Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind
nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn
ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns
bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere
Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils
geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstersozialabgabe, Zölle
oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an
den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der
Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender
Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen
überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an
unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche
Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den
Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
7. Nutzungsrechte
7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher,
den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung
unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in
dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist
oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags
ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch
Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des
Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung,
insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren
Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und
dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der
Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor
einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche
Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des
Auftraggebers.
8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur
zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen,
wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere
Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist
die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche
jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht
wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind
auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden
beschränkt.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz
zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
vereinbart.
9.2 Es gilt deutsches Recht.
Stand 02.05.2008